Patientenverfügung
Das österreichische Gesetz gibt die Möglichkeit Patientenverfügungen zu errichten.
Darin formulieren Sie, welche ärztliche Behandlung Sie wünschen, falls Sie nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen für sich selbst zu treffen oder Ihren Willen zu äußern.
Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz die "beachtliche" und die "verbindliche" Patientenverfügung.
Für beide Formen benötigen Sie ein ausführliches Gespräch und ärztliche Beratung.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Formulierung einer solchen Patientenverfügung.
Sie müssen mindestens 1/2 Stunde Gesprächszeit einplanen.
Diese Leistung wird von den Krankenkassen nicht honoriert.